Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2003 - GKV 2003) geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 119/2004, 10. März 2004Verordnung (V) › BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)

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Zusammenfassung


Änderung der Grenzwerteverordnung 2003 - GKV 2003

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2003 - GKV 2003) geändert wird

119. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2003 - GKV 2003), geändert wird

Auf Grund des § 48 Abs. 1 Z 3 sowie auf Grund der §§ 40 und 45 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2001, wird verordnet:

1. Im Inhaltsverzeichnis zum 3. Abschnitt lauten die Bezeichnungen der §§ 19 und 20 wie folgt:

"§ 19. Hartholzstaub: Umluftverbot und Ausnahmen

§ 20. Hartholzstaub: erheblicher Umfang"

2. In § 5 Abs. 2 erster Satz wi...

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