Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 2. August 1976 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 25 Erlauftal Straße und der B 22 Grestener Straße im Bereich der Gemeinden Purgstall an der Erlauf und Scheibbs

Bundesgesetzblatt, 08 September 1976 (Nr. 487/1976)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


487. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 25 Erlauftal Straße und der B 22 Grestener Straße im Bereich der Gemeinden Purgstall an der Erlauf und Scheibbs

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 2. August 1976 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 25 Erlauftal Straße und der B 22 Grestener Straße im Bereich der Gemeinden Purgstall an der Erlauf und Scheibbs

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundes...

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