Zusammenfassung
487. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 25 Erlauftal Straße und der B 22 Grestener Straße im Bereich der Gemeinden Purgstall an der Erlauf und Scheibbs
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 2. August 1976 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 25 Erlauftal Straße und der B 22 Grestener Straße im Bereich der Gemeinden Purgstall an der Erlauf und Scheibbs
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundes...
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