Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 3. September 1959 über den Beitritt Griechenlands und Luxemburgs zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

Zusammenfassung


217. Kundmachung: Beitritt Griechenlands und Luxemburgs zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 3. September 1959 über den Beitritt Griechenlands und Luxemburgs zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

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