Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches

Zusammenfassung


485. Verordnung: Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches

  

Auf Grund der §§ 26 und 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333,  

und des § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948), BGBl. Nr. 86, beide zuletzt geändert  

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird verordnet:  

1. Abschnitt  

Anwendungsbereich  

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung und die Ausgestaltung der Dienstprüfung für  

alle Bediensteten im Bundesministerium für Finanzen und seinen Dienststellen, die auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948) oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung  

einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG  

1979) der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- o...

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