Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 7. März 1979 betreffend die Grundausbildung für Offiziere des Intendanzdienstes

Zusammenfassung


127. Verordnung: Grundausbildung für Offiziere des Intendanzdienstes

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 7. März 1979 betreffend die Grundausbildung für Offiziere des Intendanzdienstes

Auf Grund der §§ 14 bis 21 des Beamten-

Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 329/1977, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Ausbildung

§ 1. (1) Zur Ausbildung der Offiziere des Intendanzdienstes si...

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