Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1

Zusammenfassung


42. Verordnung: Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1

Auf Grund der §§ 24 bis 35 und 149 Abs. 5 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 820/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1.

Ausbildung

§ 2. (1) Die Ausbildung erfolgt in Form eines Ausbildungslehr...

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