Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1

Zusammenfassung


518. Verordnung: Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1

  

Auf Grund der §§ 26 bis 31 und 149 Abs. 5 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333,  

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird verordnet:  

Anwendungsbereich  

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1  

(Stabsunteroffizierslehrgang) einschließlich der Zulassung zur Grundausbildung.  

(2) Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.  

Ziele  

§ 2. Der Stabsunteroffizierslehrgang hat jene Kenntnisse und Fertigke...

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