Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 30. Mai 1956, womit die Grundlagen des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen abgeändert werden.

Zusammenfassung


113. Kundmachung: Abänderung der Grundlagen des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 30. Mai 1956, womit die Grundlagen des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen abgeändert werden.

Die Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 16. November 1953, BGBl. Nr. 176, womit die Grundlagen des Personen-,...

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