Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juli 1980 betreffend die Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze der Grundwasservorkommen im südlichen Salzburger Becken und im unteren Lammertal sowie der Karstwasservorräte des Tennengebirges, Hagengebirges und Hohen Göll

Zusammenfassung


315. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schütze der Grundwasservorkommen im südlichen Salzburger Becken und im unteren Lammertal sowie der Karstwasservorräte des Tennengebirges, Hagengebirges und Hohen Göll

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juli 1980 betreffend die Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze der Grundwasservorkommen im südlichen Salzburger Becken und im unteren Lammertal sowie der Karstwasservorräte des Tennengebirges, Hagengebirges und Hohen Göll

Auf Grund des § 54 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 207/1969 wird verordnet:

§ 1. Die Grundwasservorkommen im südlichen Teil des Salzburger Beckens und im unteren Lammertal sowie die Karstwasservorräte der Gebirgsstöcke Tennengebirg...

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