Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. Juli 1979 über die Durchführung von Meisterprüfungen (Allgemeine Meisterprüfungsordnung)

Zusammenfassung


356. Verordnung: Allgemeine Meisterprüfungsordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. Juli 1979 über die Durchführung von Meisterprüfungen (Allgemeine Meisterprüfungsordnung)

Auf Grund der §§ 21 und 352 Abs. 13 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

Ansuchen um Zulassung zur Meisterprüfung

§ 1. Dem Ansuchen um Zulassung zur Meisterprüfung sind abzuschließen 1. jedenfalls a) Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens,

b) Belege zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung (§ 18

Abs. 3 bis 6 und § 24 GewO 1973),

c) der N...

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