Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 5. August 1982, mit der die Verordnung über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe geändert wird

Zusammenfassung


407. Verordnung: Änderung der Verordnung über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 5. August 1982, mit der die Verordnung über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe geändert wird

Auf Grund des § 69 Abs. 2 und des § 212 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 20. Mai 1975,

BGBl. Nr. 315, über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe wird wie folgt geänder...

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