Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Jänner 1952, betreffend die Statistik des auswärtigen Handels.

Zusammenfassung


48. Verordnung: Statistik des auswärtigen Handels.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Jänner 1952, betreffend die Statistik des auswärtigen Handels.

Auf Grund des Handelsstatistischen Gesetzes,

BGBl. Nr. 253/1924, in der Fassung des Art. II der Gebührennovelle 1950, BGBl. Nr. 7/1951,

und des § 3 des Bundesgesetzes über die Bundesstatistik vom 12. Juli 1950, BGBl. Nr. 160, ...

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