Zusammenfassung
8. Verordnung: Abänderung der Handelskammer-Wahlordnung und der Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung.
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Auszug
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 7. Jänner 1965, mit der die Handelskammer-Wahlordnung und die Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung abgeändert wird.
Auf Grund des § 46 des Handelskammergesetzes,
BGBl. Nr. 182/1946, wird verordnet:Artikel I.Die Handelskammer-Wahlordnung, BGBl.Nr. 11/1950, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 265/1954, BGBl. Nr. 32/1958, BGBl.Nr. 250/1958, BGBl. Nr. 36/1960, BGBl.Nr. 109/1962 und BGBl. Nr. 306/1962 sowie der Kundmachung des Bundeskanzleramtes BGBl. Nr. 137/1962, wird abgeändert wie folgt:1. Im § 2 Abs. 1 vorletzter Satz ist an Stelle des Wortes „Kammermitglieder" das Wort„Wahlberechtigten" zu setzen.2. Im § 3 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 3zweite...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
