Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 26. November 1954, mit welcher Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung, BGBl. Nr. 11/1950, richtiggestellt wird.

Zusammenfassung


265. Verordnung: Richtigstellung der Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 26. November 1954, mit welcher Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung, BGBl. Nr. 11/1950, richtiggestellt wird.

Auf Grund des § 46 des Handelskammergesetzes,

BGBl. Nr. 182/1946, wird die Anlage 1

der Handelskammer-Wahlordnung, BGBl. Nr. 11/

1950, wie folgt abgeändert:

Artikel I.

Änderungen im Abschnitt I des § 1.

1. Unter Nr. 1 wird die Anzahl der Mandate der Kammer Oberösterreich auf 15 erhöht.

2. Unter Nr. 5 ist in der für die Kammer Oberösterreich bestimmten Spalte die Ziffer 8

durch „—" zu ersetzen.

3. Nach den Bestimmungen unter Nr. 5 ist einzufügen:

„5 a Innung Oberösterreich der Glaser". In der für die Kammer Oberösterreich bestimmten Spalte ist die Ziffer 8, in den üb...

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