Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember 1978 über die Befreiung von der handelsstatistischen Anmeldepflicht für Wasser in der Ein- oder Ausfuhr

Zusammenfassung


650. Verordnung: Befreiung von der handelsstatistischen Anmeldepflicht für Wasser in der Ein- oder Ausfuhr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember 1978 über die Befreiung von der handelsstatistischen Anmeldepflicht für Wasser in der Ein- oder Ausfuhr

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Handels...

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