Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Dezember 1987 über die Befreiung von der handelsstatistischen Anmeldepflicht für Wasser in der Ein- oder Ausfuhr

Zusammenfassung


680. Verordnung: Befreiung von der handelsstatistischen Anmeldepflicht für Wasser in der Ein- oder Ausfuhr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Dezember 1987 über die Befreiung von der handelsstatistischen Anmeldepflicht für Wasser in der Ein- oder Ausfuhr

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Handelsstatistis...

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