Zusammenfassung
164. Verordnung: Karosseriebauer-Meisterprüfungsordnung
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 12. Jänner 1981 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Karosseriebauer (Karosseriebauer-Meisterprüfungsordnung)
Auf Grund des § 21 und des § 18 Albs. 8 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974,
wird — hinsichtlich des § 3 Abs. 4 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst — verordnet:Anwendung der Allgemeinen Meist...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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