Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Juni 1974, mit der die harmlosen pyrotechnischen Scherzartikel im Sinne des § 146 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973 bezeichnet werden

Zusammenfassung


363. Verordnung: Bezeichnung der harmlosen pyrotechnischen Scherzartikel im Sinne des § 146 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Juni 1974, mit der die harmlosen pyrotechnischen Scherzartikel im Sinne des § 146 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973 bezeichnet werden

Auf Grund des § 147 der Gewerbe...

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