Kundmachung des Bundeskanzlers vom 3. April 1990 betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung von Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen

Zusammenfassung


211. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung von Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 3. April 1990 betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung von Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf d...

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