Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Haushaltungsschule, die Hauswirtschaftsschule, die Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.

Zusammenfassung


154. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Haushaltungsschule, die Hauswirtschaftsschule, die Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.

Artikel I.

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, insbesondere dessen §§ 6,

62 Ab...

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