Zusammenfassung
270. Verordnung: Ergänzung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, für kaufmännische und für die hauswirtschaftlichen Berufsschulen erlassen werden
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 21. August 1970, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, für kaufmännische und für die hauswirtschaftlichen Berufsschulen erlassen werden, ergänzt wird
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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