Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 21. August 1970, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, für kaufmännische und für die hauswirtschaftlichen Berufsschulen erlassen werden, ergänzt wird

Zusammenfassung


270. Verordnung: Ergänzung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, für kaufmännische und für die hauswirtschaftlichen Berufsschulen erlassen werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 21. August 1970, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, für kaufmännische und für die hauswirtschaftlichen Berufsschulen erlassen werden, ergänzt wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze ...

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