Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 19. Juni 1972 über den Aufwand für die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen in heereseigenen Krankenabteilungen oder heereseigenen Krankenanstalten

Zusammenfassung


210. Verordnung: Aufwand für die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen in heereseigenen Krankenabteilungen oder heereseigenen Krankenanstalten

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 19. Juni 1972 über den Aufwand für die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen in heereseigenen Krankenabteilungen oder heereseigenen Krankenanstalten

Auf Grund des § 17 Abs. 2 des Heeresgebühre...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen