Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie und des Bundesministers für Finanzen vom 5. Oktober 1981 betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel der Hellenischen Republik andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Zusammenfassung


488. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel der Hellenischen Republik andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie und des Bundesministers für Finanzen vom 5. Oktober 1981 betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel der Hellenischen Republik andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetz...

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