Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft

Zusammenfassung


378. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft samt Protokoll

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Auszug


Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft

Nachdem das am 5. Juni 1970 in Athen unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik.

Österreich und dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft samt Protokoll, welches also lautet:

Die Republik Österreich und das Königreich Griechenland, geleitet von dem Wunsch, Herkunftsangaben,

Ursprungsbezeichnungen und Benennungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen, sind übereingekommen,

zu diesem Zweck folgendes Abkommen zu schließen.

Artikel I Jeder der Vertragsstaaten verpflichtet sich, alle notwendigen...

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