ÜBEREINKOMMEN zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse Das Abkommen ist in BGBl. Nr. 402/1973 kundgemacht

Zusammenfassung


403. Übereinkommen zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse samt Anlagen

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Auszug


ÜBEREINKOMMEN zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse Das Abkommen ist in BGBl. Nr. 402/1973 kundgemacht

Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und der Bundesminister für Land- und F...

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