VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Bezeichnungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse

Zusammenfassung


75. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Bezeichnungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse samt Protokoll

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Auszug


VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Bezeichnungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik GELEITET von dem Wunsch, Herkunftsangaben,

Ursprungsbezeichnungen und sonstige auf die Herkunft hinweisende Bezeichnungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen,

sind übereingekommen, zu diesem Zweck folgenden Vertrag zu schließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich Herrn Dr. Otto Leberl, Präsident des Österreichischen Patentamtes Der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Herrn Dipl.-Ing. Miroslav B lohlávek, Präsident des Tschechoslowakischen Amtes für Erfindungen und Entdeckungen Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Volknachten folgendes vereinbart:

Artikel 1

Jeder der Vertragsstaaten verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um in wirksamer Weise die H...

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