Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, mit der die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, BGBl. Nr. 63/1948, idF der Kundmachung BGBl. Nr. 469/1982 betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei und bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen geändert wird

Bundesgesetzblatt, 09 Oktober 2001 (Nr. 361/2001)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


361. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei und bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, mit der die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, BGBl. Nr. 63/1948, idF der Kundmachung BGBl. Nr. 469/1982 betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei und bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen geändert wird

Auf Grund des § 28 des Epidemiegeset...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen