Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 7. Juli 1989 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges Industriemathematik

Zusammenfassung


371. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges Industriemathematik

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 7. Juli 1989 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges Industriemathematik

Gemäß § 18 Abs. 1 AHStG, ...

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