Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juni 1990 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement

Zusammenfassung


434. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juni 1990 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement

Gemäß § 18 Abs. 1 des Allgem...

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