Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. Oktober 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 24 Hochschwab Straße Abschnitt ?Änderung Weichselboden" im Bereich der Gemeinde Gußwerk

Zusammenfassung


512. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 24 Hochschwab Straße Abschnitt "Änderung Weichselboden" im Bereich der Gemeinde Gußwerk

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. Oktober 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 24 Hochschwab Straße Abschnitt ?Änderung Weichselboden" im Bereich der Gemeinde Gußwerk

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßeng...

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