Zusammenfassung
70. Gesetz: Bewirtschaftung von Holz, Holzhalbwaren und forstlichen Nebenprodukten (Holzwirtschaftsgesetz).
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Auszug
Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Bewirtschaftung von Holz, Holzhalbwaren und forstlichen Nebenprodukten (Holzwirtschaftsgesetz).
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:
§ 1. Die Erzeugung, Aufbringung und Verteilung von Holz, Holzhalbwaren und forstlichen Nebenprodukten unterliegt der staatlichen Lenkung.§ 2....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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