Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Bewirtschaftung von Holz, Holzhalbwaren und forstlichen Nebenprodukten (Holzwirtschaftsgesetz).

Zusammenfassung


70. Gesetz: Bewirtschaftung von Holz, Holzhalbwaren und forstlichen Nebenprodukten (Holzwirtschaftsgesetz).

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Auszug


Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Bewirtschaftung von Holz, Holzhalbwaren und forstlichen Nebenprodukten (Holzwirtschaftsgesetz).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

§ 1. Die Erzeugung, Aufbringung und Verteilung von Holz, Holzhalbwaren und forstlichen Nebenprodukten unterliegt der staatlichen Lenkung.

§ 2....

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