Vereinbarung zwischen Österreich und Hongkong über Exporte bestimmter Textilerzeugnisse nach Österreich
Bundesgesetzblatt, 24 April 1987 (Nr. 147/1987)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
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147. Vereinbarung zwischen Österreich und Hongkong über Exporte bestimmter Textilerzeugnisse nach Österreich samt Anhängen
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Auszug
Vereinbarung zwischen Österreich und Hongkong über Exporte bestimmter Textilerzeugnisse nach Österreich
(Übersetzung)
VEREINBARUNG Einleitung 1. Diese Vereinbarung legt die Vorkehrungen fest, die zwischen Hongkong und Österreich hinsichtlich der Exporte von bestimmten Textilerzeugnissen von Hongkong nach Österreich vereinbart wurden.2. Diese Vorkehrungen wurden unter Bedachtnahme auf das Abkommen über den Internationalen Handel mit Textilien Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974 in der Fassung des Verlängerungsprotokolls vom 31. Juli 1986 und insbesondere auf Artikel 4 des Abkommens getrof...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes