Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend das Verbot des In-Verkehr-Bringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

Bundesgesetzblatt Nr. 430/2004, 12. November 2004Verordnung (V) › BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

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Verbot des In-Verkehr-Bringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend das Verbot des In-Verkehr-Bringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

430. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend das Verbot des In-Verkehr-Bringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ...

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