Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend das Verbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

Zusammenfassung


280. Verordnung: Verbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend das Verbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

Auf Grund des § 5 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. Nr. 379/1996, BGBl. ...

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