Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz und das Pfandbriefgesetz geändert werden

Zusammenfassung


88. Bundesgesetz: Änderung des Hypothekenbankgesetzes und des Pfandbriefgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz und das Pfandbriefgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat hat beschlossen:

Artikel I Das Hypothekenbankgesetz, dRGBl. S 375/1899, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 532/1993, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 1 Z 2 lautet:

„2. die Gewährung nichthypothekarischer Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an einen anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes als Österreich oder an die Schweiz sowie an deren Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften, für welche die zuständigen Behörden nach Artikel 6 Abs. 1 lit. b Z 5 der Richtlinie des Rates über einen Solvabilitätskoeffizienten für Kreditinstitute (89/674/EWG...

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