Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 14. August 1968, mit der eine Bestimmung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, vorübergehend außer Kraft gesetzt wird
Bundesgesetzblatt Nr. 334/1968, 30. August 1968 › Verordnung (V)
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