Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 14. August 1968, mit der eine Bestimmung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, vorübergehend außer Kraft gesetzt wird

Zusammenfassung


334. Verordnung: Vorübergehende Außerkraftsetzung einer Bestimmung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 14. August 1968, mit der eine Bestimmung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, vorübergehend außer Kraft gesetzt wird

Auf Grund des Schulorganisationsge...

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