Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Schaffung der akademischen Grade ?Master of Science?, Universitätslehrgang ?Technik und Recht im Immobilienmanagement? und Universitätslehrgang ?Immobilienmanagement und Bewertung?, Technische Universität Wien

Zusammenfassung


360. Verordnung: Schaffung der akademischen Grade "Master of Science", Universitätslehrgang "Technik und Recht im Immobilienmanagement" und Universitätslehrgang "Immobilienmanagement und Bewertung", Technische Universität Wien

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Schaffung der akademischen Grade ?Master of Science?, Universitätslehrgang ?Technik und Recht im Immobilienmanagement? und Universitätslehrgang ?Immobilienmanagement und Bewertung?, Technische Universität Wien

  

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. ...

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