Zusammenfassung
267. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Maurer
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16. April 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Maurer erlassen wird
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:Gliederung der Lehrabschlußprüfung§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Maurer gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.(2) Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände a) Prüfarbeit,b) Fachges...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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