Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16. April 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Maurer erlassen wird

Bundesgesetzblatt, 14 Mai 1974 (Nr. 267/1974)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


267. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Maurer

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16. April 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Maurer erlassen wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Gliederung der Lehrabschlußprüfung

§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Maurer gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.

(2) Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände a) Prüfarbeit,

b) Fachges...

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