Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. April 1976, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer erlassen wird

Zusammenfassung


210. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. April 1976, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer erlassen wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Gliederung der Lehrabschlußprüfung

§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische PrÃ...

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