Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. Juni 1974 über den Befähigungsnachweis für einige Handelsgewerbe

Zusammenfassung


366. Verordnung: Befähigungsnachweis für einige Handelsgewerbe

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. Juni 1974 über den Befähigungsnachweis für einige Handelsgewerbe

Auf Grund des § 22 Abs. 3 und 7 sowie des

§ 103 Abs. 1 lit. b, lit. c und Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. N...

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