Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 23. März 1977 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Notenstecher

Zusammenfassung


155. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Notenstecher

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 23. März 1977 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Notenstecher

Auf Grund des § 22 Abs. 3 und des §...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen