Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 19. Juni 1985 über die Erhebung der Weinernte, der Weinvorräte und der Weinlagerkapazität im Jahre 1985

Zusammenfassung


302. Verordnung: Erhebung der Weinernte,der Weinvorräte und der Weinlagerkapazität im Jahre 1985

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 19. Juni 1985 über die Erhebung der Weinernte, der Weinvorräte und der Weinlagerkapazität im Jahre 1985

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, und des § 3 Abs. 1

LFBIS-Gesetz, BGBl. Nr. 448/1980, wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes ...

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