Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16. Dezember 1980 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Fleischer (Fleischer-Meisterprüfungsordnung)

Zusammenfassung


11. Verordnung: Fleischer-Meisterprüfungsordnung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16. Dezember 1980 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Fleischer (Fleischer-Meisterprüfungsordnung)

Auf Grund des § 21 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung

§ 1. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Fleischer (§ 94 Z 16

GewO 1973) ist die Allgemeine Meisterprüfungsordnung,

BGBl. Nr. 356/1979, anzuwenden.

Fachlich-praktischer Teil der Meisterprüfung

...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen