Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. Juli 1981 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Friseure und Perückenmacher (Friseur-Meisterprüfungsordnung)

Zusammenfassung


326. Verordnung: Friseur-Meisterprüfungsordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. Juli 1981 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Friseure und Perückenmacher (Friseur-Meisterprüfungsordnung)

Auf Grund des § 21 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung

§ 1. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Friseure und Perückenmacher

(§ 94 Z 18 GewO 1973)...

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