Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. Juli 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schriftgießer und Stereotypeur erlassen wird
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. Juli 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schriftgießer und Stereotypeur erlassen wird
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:Gliederung der Lehrabschlußprüfung§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schriftgießer und Stereotypeur gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.(2) Die praktische Prüfung...