Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 2. Oktober 1974, mit der die Fachgruppenordnung geändert wird

Zusammenfassung


633. Verordnung: Änderung der Fachgruppenordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 2. Oktober 1974, mit der die Fachgruppenordnung geändert wird

Auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl.

Nr. 182/1946, in der Fassung der 5. Handelskammergesetz-

Novelle, BGBl. Nr. 400/1974, insbesondere dessen § 32, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für Inneres,

für Land- und Forstwirtschaft, für soziale Verwaltung, für Unterricht und Kunst sowie für Verkehr verordnet:

Artikel I Der Anhang (Fachgruppenkatalog) der Verordnung des Bundesministers für Handel und Wiederaufbau

über die Errichtung der Fachgruppen und Fachverbände der gewerblichen Wirtschaft

(Fachgruppenordnung), BGBl. Nr. 223/1947, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 481/1972, wird wie folgt geändert und ergänzt

:

1. Im § 1 Abs. 2 Z. 1 haben die Worte „ohne Rücksicht auf die Betriebsform:" zu entfallen und ist nach dem Wort „umfassend" ein Doppelpunkt zu setzen. In der Berufsgruppenaufzählung haben die Worte „Inhaber von Konzessionen des Maurergewerbes nach § 6 des Baugewerbegesetzes,

RGBl. Nr. 193/1893," zu entfallen.

2. Im § 1 Abs. 2 Z. 2 haben in der Be...

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