Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 28. Oktober 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kerammodellabgießer erlassen wird
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 28. Oktober 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kerammodellabgießer erlassen wird
Auf Grund des § 24. des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:Gliederung der Lehrabschlußprüfung§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kerammodellabgießer gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.(2) Die praktische Prüfu...