ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung betreffend die Soziale Sicherheit der Angestellten dieser Organisation

Zusammenfassung


424. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung betreffend die Soziale Sicherheit der Angestellten dieser Organisation

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung betreffend die Soziale Sicherheit der Angestellten dieser Organisation

Nachdem das am 15. Dezember 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung betreffend die Soziale Sicherheit der Angestellten dieser Organisation, welches also lautet:

Im Hinblick auf Abschnitt 19 des am 13. April 1967 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen

über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung,

der bestimmt:

„Die UNIDO ist von jeder Leistungspflicht an eine Sozialversicherungseinrichtung der Republik

Österreich befreit, und die Angestellten der UNIDO werden von der Regierung nicht verhalten,

solchen Einrichtungen anzugehören"

und im Hinblick auf Abschnitt 2...

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