Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Industrieminister des Königreiches Schweden nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

Zusammenfassung


574. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Industrieminister des Königreiches Schweden nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

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Auszug


Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Industrieminister des Königreiches Schweden nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

(Übersetzung)

(1) Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2624 und 2625 der Anlage A des ADR dürfen Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Rn. 2601, Ziffern 71 und 72, unter ...

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