PROTOKOLL I der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung des am 26. Februar 1966 unterzeichneten Zusatzübereinkommens zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) vom 25. Februar 1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie des zugehörigen Protokolls B

Zusammenfassung


202. Protokoll I der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung des Zusatzübereinkommens zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen und -Gepäckverkehr (CIV) über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzungen von Reisenden sowie des zugehörigen Protokolls B und Protokoll II der Diplomatischen Konferenz für die endgültige Inkraftsetzung des Protokolls A betreffend die Erhöhung der Mitgliederzahl des Verwaltungsausschusses

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Auszug


PROTOKOLL I der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung des am 26. Februar 1966 unterzeichneten Zusatzübereinkommens zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) vom 25. Februar 1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie des zugehörigen Protokolls B

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des am 22. Oktober 1971 in Bern unterzeichneten Protokolls I der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung des am 26. Feber 1966 unterzeichneten Zusatzübereinkommens*) zum Internationalen

Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr (CIV) vom 25. Feber 1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden sow...

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